Haben Sie in Bayern einen Tierbestand mit einer der folgenden Tierarten neu gegründet?
- Rinder (gesamtes Rindvieh, auch Kälber, Kühe, Wisente, Bisons und Wasserbüffel)
- Schweine (auch Ferkel)
- Hühner und Hähne (auch Küken und Junghennen, alle Rassen und Haltungsformen wie
- Legehennen, Masthähnchen)
- Truthühner (auch Küken)
- Schafe (mindestens 10 Monate alt)
- Pferde (auch Fohlen und Ponys)
Dann unterliegen Sie der gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht! Zur Erfassung Ihrer Adressdaten senden Sie uns bitte unser Neugründungsformular ausgefüllt und unterschrieben zurück:
Neugründungsformular
Wichtige Hinweise für Neugründungen nach dem Meldestichtag 1. Januar eines jeden Jahres:
- Bei der Bayerischen Tierseuchenkasse werden Ihre Angaben benötigt, um Sie in den Datenbestand aufnehmen zu können.
- Sie erhalten Ende Dezember automatisch einen Tierbestandsmeldebogen für Ihre Bestandsmeldung zum 1. Januar des Folgejahres.
- Für das laufende Beitragsjahr müssen Sie als Neugründer(in) noch keine Tierseuchenbeiträge entrichten, haben aber trotzdem bereits Leistungsansprüche, sofern die übrigen gesetzlichen und satzungsgemäßen Bedingungen erfüllt sind.